Unfallgutachten

Wenn Ihnen  durch einen Unfall oder auch andere Einwirkungen unverschuldet ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entsteht, ist ein Gutachten die Grundlage für die Schadensabwicklung.

Eine Kalkulation hilft Ihnen, die Kosten für eine anstehende Schadensreparatur zu überblicken bzw. ist als Kostenvoranschlag auch bei Bagatellschäden hilfreich, bei denen kein Gutachten erstellt wird.

Oldtimerbewertung

Wertermittlungen und Schätzungen von sog. Young- und Oldtimern
(für die Versicherung oder Sie persönlich)

Dieser Bereich hat in unserem Büro einen besonderen Stellenwert.

Halter von Oldtimern und Exoten haben meist eine besondere Beziehung zu ihrem Fahrzeug. Dabei ist dies unabhängig davon, welchem Preissegment der Klassiker, der Youngtimer oder auch das seltene Auto oder Motorrad zuzuordnen ist.

Gründe für eine Bewertung gibt es auch hier viele:

Sie wollen Ihr Fahrzeug neu versichern, es verkaufen oder einfach nur die Wertentwicklung über längere Zeit verfolgen (was ja gegebenenfalls auch zu Korrekturen des Wertes nach oben führen kann).

Oder Sie wollen bestätigt haben, zu welchem Ergebnis die Restaurierung in dieser Hinsicht geführt hat. 

Oldtimer-Bilder:

Reparaturbestätigung

Eine große Anzahl von Versicherer verlangen vor Kostenersatz für Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung den Nachweis der Reparatur des geschädigten Fahrzeuges.

Im Regelfall genügt als Reparaturnachweis dann eine Rechnung des Reparaturbetriebes.
Wird die Abrechnung auf der Grundlage eines Gutachtens erstellt, kann die Reparatur auch durch die Bestätigung eines Sachverständigen nachgewiesen werden.

Bei einem wirtschaftlicher Totalschaden (Reparaturkosten bis 130 % des Wiederbeschaffungswertes), wird von der Rechtsprechung, für den Ausgleich der vollen Reparaturkosten meist eine detaillierte Reparaturbestätigung gefordert.

Wird ein Sachverständiger beauftragt so hat er zu Prüfen ob die Reparatur

  • vollständig und
  • fachgerecht

erfolgt ist.

Falls dies nicht nachgewiesen werden kann, so wird der Schaden regelmäßig auf Totalschadenbasis (Wiederbeschaffungswert ./. Restwert) abgerechnet.

Technische Gutachten

Technische Gutachten können erforderlich werden, wenn zum Beispiel die Ursache eines größeren Schadens an einem Bauteil (Motor- oder Getriebeschaden) ermittelt werden soll, oder auch wenn als Unfallursache ein technisches Versagen in Frage kommt.

Auch die Feststellung von Vorschäden fällt in diesen Bereich. Dies wird oft erforderlich, wenn nach dem Kauf eines „unfallfreien“ Fahrzeuges erste Zweifel auftreten.

Fahrzeugbewertung

Es gibt viele Situationen, in denen man gern wüsste, was das eigene Fahrzeug wert ist. Sei es, man denkt an einen Verkauf; oder man überführt ein Fahrzeug aus der Firma in Privatbesitz oder umgekehrt.

Oder Sie wollen einfach wissen, was das außergewöhnlich gut erhaltene oder seltene Fahrzeug so wert ist, steht es doch vielleicht an der Schwelle zum Klassiker. Und entsprechend versichert soll es ja auch werden...